Montag, 7. März 2011

Klaus von Dohnanyi:


"Die Kanzlerin war in einer nahezu unlösbaren Lage. Sie kann kein Mitglied eines Koalitionspartners aus der Regierung entlassen. Nicht Herrn Brüderle, nicht Herrn Westerwelle, auch nicht Guttenberg."

So der ehemalige hamburgische Bürgermeister in einem Interview mit der Fuldaer Zeitung zum Guttenberg-Fall. Ist es nicht erstaunlich mit welcher Offenheit und Beiläufigkeit unsere Elite inzwischen davon spricht, dass der Parteienstaat die öffentlichen Institutionen unserer Republik aushöhlt? Der Bundeskanzler hat laut Grundgesetz nicht nur die Organisationsgewalt (GG Art 65) bezüglich der Bundesregierung, sondern auch das Vorschlags- und Entlassungsrecht (GG Art. 64) für die Minister. Es steht darin kein Wort von Parteien, kein Wort von Koalitionspartnern.


Auch im Artikel 64 geregelt ist die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, über die der Politologe Franz Walter im Spiegel zu protokoll gab:

Richtlinienkompetenz ist eine Illusion
Politikwissenschaftler halten die Richtlinienkompetenz für das am meisten überschätzte Konzept der Verfassung. "Nennen Sie mir ein Beispiel in der Geschichte, wo ein Kanzler seine Richtlinienkompetenz angewandt hat", sagt der Göttinger Politikprofessor Franz Walter SPIEGEL ONLINE. "Es gibt keins." In der Wissenschaft sei das Konzept bereits "seit Jahren durch". Die Richtlinienkompetenz, so Walter, "ist keinen Cent wert".
Nein, Herr Walter, die Richtlinienkompetenz ist keine Illusion, sondern Verfassungsrecht. Aber andererseits: Was solls denn, wenn die Parteibürokratien Minister-Ämter behandeln, als seien diese soetwas wie Erblehen der Polit-Aristokratie, heute gebunden an das Parteibuch wie zu Fürstenzeiten an den Familienstamm? Wer braucht schon eine verfassungsgemäße Regierung, die tatsächlich in den und durch die öffentlichen, demokratischen Institutionen unserer Republik regiert?

Republik? Fehlanzeige. Willkommen im Kartellstaat der Partei-Apparate.

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